@ all zum Abschluss,
Wieder ein neues Urteil zum manipulierten Tachostand, auf dass ihr bei
Bedarf zurückgreifen könnt:
Nach einer Entscheidund des OLG Koblenz (Az 5 U 1385/03) kann ein
Käufer das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen,
auch wenn Gewährleistungsausschluß vereinbart war und der Verkäufer
von der Manipulation (angebl.) nichts wusste.
Allein die Erklärung, der Tachostand stimme mit der Gesamtkilometerleistung
überein, bedeutet eine Beschaffenheitsgarantie. Entsreche diese nicht der Wahrheit, so müsse der Verkäufer haften.-- Im vorliegenden Fall war die
Laufleistung ca. 100.000 km höher als angegeben bzw der Tacho um etwa
diese Summe zurückgedreht worden.
Lass Euch nicht aufs Kreuz legen , das wünscht
Lepulus
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