Leute, Leute,
es wird nicht die 1% bezahlt, sondern der 1% vom Bruttolistenpreis wird fiktiv dem monatlichen Einkommen hinzu gerechnet, d.h. das Monatsgahlt wird theoretisch um die sagen wir mal 1000 € = 1% von 100.000 BLP beim 640D mit versteuert, und am Ende der Gehaltsabrechnung mit den 1000 € wieder abgezogen.
Somit sind die 1000€ = Geldwertervorteil versteuert mit deinem persönlichen Steuersatz. Macht für dich als Belastung (mehr Steuer als ohne die 1%) 200 / 250 / 300 € aus, je nach deinem Steuesatz.
Fahrtenbuch lohnt sich nur, wenn der gewerbliche Anteil im Vergleich zur Privatnutzung größer 50% ist. Je weiter weg von den 50% um so besser.
Und das Finanzamt schaut da ganz genau hin. Jede Fahrt muss penibelst aufgeführt werden. Dazu zählen z.B. auch Tankstops. Bis zur Tanke ist es eine Fahrt, und ab der Tanke ist es wieder eine Fahrt und die müssen getrennt dokumentiert werden. Es kann ja theoretisch sein, dass die Fahrt bis zur Tanke dienstlich ist, und du ab der Tanke noch irgend was privat erledigst....
Analog gilt das natürlich auch für alle anderen Aufenthalte während einer Fahrt (Pommesbude, McDreck, Restaurant, Kunde etc. etc.)
Da hilft eigentlich fast nur noch das elektronische Fahrtenbuch, dieses muss aber vor der Nutzung vom Finanzamt anerkannt werden.
Ich möchte wetten, dass kein Unternehmer solche "Tricks" wie hier vom TE angeregt machen wird. Da gibt es viel zu viele Stolperfallen für den Unternehmer.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt. Das Finanzamt schaut sehr genau hin, ob der "Dienstwagen" für die Position die der Arbeitnehmer inne hat, auch geeignet ist. Einem Sachbearbeiter / Gruppenführer od. Abteilungsleiter in einem kleineren Unternehmen wird vom Finanzamt mit Sicherheit kein Auto in der 100.000 € Klasse anerkannt. Und ein 640D geht nun mal in diese Richtung. Hier geht es um das Thema verdeckte Gewinnausschüttung.
Also, entweder kannst du dir so ein Auto privat leisten, oder du lässt besser die Finger von solchen Konstrukten wie von dir angesprochen.
Gruss
jsjoap
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