Ein kleiner Auszug aus der Mail
Wir liefern grundsätzlich den Festigkeitsnachweis zu jedem FW und jeder Bremse mit, darüber hinaus haben wir bereits hunderte von Fahrzeugapplikationen mit Teilegutachten versehen. Diese sind in der Deutschlandweit von jeder Prüfstelle einsehbaren KBA Datenbank einzusehen. Anhand dieser genannten Unterlagen ist dann entsprechend an der Prüfstelle sofern für das jeweilige Fahrzeug "nur" der Festigkeitsnachweiss vorliegt, eine Abnahme nach §19.2 durchzuführen. Bei den Fahrzeugen zu denen es bereits ein Teilgutachten gibt ist die Abnahme nach §19.3 fällig.
In beiden Fällen sind also die Abnahmen und Eintragung problemlos möglich. Auch können wir entsprechendes bescheinigen, sofern es noch rückfragen der entsprechenden Prüfstelle gibt.
Teilegutachten geben wir grundsätzlich NICHT "zum anschauen" raus, da diese bei uns Fahrgestellnummer gebunden sind und auf das Jeweilige Fahrzeug ausgestellt werden. Es ist auch nicht nötig diese unabhängig von einem Fahrwerk zur Sichtprüfung zuzu senden da sie ja über jede Prüfstelle in der KBA Datenbank vom Prüfer eingesehen werden können.
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