Zitat:
Zitat von McClane
Die Sache mit der Personalisierung im Zusammenhang mit der FIN ist neu für mich
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Ähnliches hast ja auch bei der Abnahme von Gasanlagen. Die dazu nötigen Abgasgutachten bekomme ich nur FIN bezogen und gelten dann eben nur für dieses eine Fz.
Eingetragen wird immer per Einzelabnahme nach §19/2 groß (also teuer :-) )
Es gäbe - bzw so wäre es eigentlich vorgesehen - Anlagen die nach EU Richtlinie ECE115 kein AGG erfordern und sogar ohne die Vorführung beim TÜV eingtragen werden könnten, aber die sind....selten
Was ich hier beim Airride seltsam finde - wird das Gutachten nach der Eintragung vernichtet, wie will dann ein Prüfer zB bei der nächsten HU feststellen, ob noch alles den Vorgaben lt Gutachten entspricht?
Ich schätze eher das die Sache nicht soo ganz korrekt ist.