Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.12.2014, 09:13   #38
mm.dicker
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
Standard

Zitat:
Zitat von McClane Beitrag anzeigen


Die nicht vorhandenen Gutachten haben im Nachhinein später oft dazu geführt, dass die Eintragungen angezweifelt worden sind.
Für mich hat das noch immer ein Geschmäckle.
Es gibt für alles mögliche Teilegutachten, Airride-Fahrwerke bekommen keine vom KBA abgesegneten
Das würde mich Berufsbedingt auch mal interessieren weshalb die Teilegutachten Fahrzeugebunden sein sollen und wer die einzieht.
Der Sachverständige nach Abnahme oder der MA in der Zulassungsstelle nach Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Genau der bin ich und ich habe schon einige AbnahmeProtokolle gesehen, die Schreibfehler aufwiesen, welche ich dann anhand des Teilegutachtens auch nachvollziehen konnte. Liegt mir das Gutachten nicht vor, bleibt mir nur 1 zu 1 den Mist abzutippen was der SV geschrieben hat. Und da rollt man manchmal ganz schön mit den Augen. Aber sind auch nur Menschen(was sie selbst manchmal vergessen).
Des Weiteren kann auch eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren durch die Rennleitung angezweifelt werden, wenn offensichtlich ist das zb eine Rad Reifen Kombination schleift und evtl bei der Eintragung vergessen wurde diese zu streichen. Kommt oft vor, da viel MA in den Zulassungsstellen keine Techniker sind und sowas sehen. Und jede PrüfOrganisation schreibt ihre Gutachten anders.
Und wie will man im Nachhinein die Korrektheit der Abnahme nachweisen, wenn das Gutachten bei der Eintragung/Abnahme schon beim VorBesitzer des wagens eingezogen wurde. Und da es sich bei dem Teilegutachten um ein OriginalDokument handelt,insbesondere wenn es durch die Fin nur für ein Fzg gilt,würde ich es in keinem Fall rausrücken und einziehen/vernichten lassen.

Wäre schön, wenn jemand so ein Guthaben hier mal einstellen könnte.
Gruß m
mm.dicker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten