Nein, es muss durch den AG schriftlich verboten werden und am Besten noch ein Privatfahrzeug zur Verfügung stehen. Sonst unterstellt das FA eben einfach das private Fahrten gemacht werden. Und ein perfektes Fahrtenbuch gibt's leider auch nicht - wenn das FA möchte wird es jedes verwerfen. Die Anforderungen sind in der Praxis einfach nicht möglich.
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