McClane :
zu 100% kann ich dir deine Frage leider nicht beantworten. Soweit ich weiß ist es dafür gedacht das mit den Gutachten keine Schindluder getrieben werden wie mit Gewindefahrwerkgutachten. (Umschreiben und dergleichen)
Bei G.A.S ist es z.B so das das Teilegutachten Fahrgestellnummer gebunden ist (wie bei D2) und das dann für den Prüfer der Hinweis drin steht "Nach Abnahme ist dieses Teilegutachten einzuziehen und zu vernichten". Wie das bei D2 geregelt ist weiß ich leider nicht. Es st sind einmalige Gutachten die zum Eintragen in das dafür vorgesehene Fahrzeug sind.
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