Zitat:
Zitat von mahooja
Weil das im BMW ETK so festgelegt ist?
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Weil die BMW Betriebserlaubnis für das Bauteil "Xenon-Scheinwerfer" es so festlegt? - Behaupte ich jetzt mal, leider liegt mir das Dokument ja nicht vor.
Aber andere Dokumente liegen mir vor, und bereits bei sowas Profanem wie dem M-Paket (Spoiler vorne / hinten / Türabschlussleisten) für den E 34 wird für eine gültige Betriebserlaubnis vorausgesetzt, dass alle Auflagen erfüllt sind.
Eine davon ist: nur Komplettverbau zulässig. Nur Front- oder nur Heckschürze geht nicht.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so ein Hinweis bei Xenon-Scheinwerfern (die ab Werk immer* mit aLWR daherkamen) nicht vorhanden sein soll.
Der ETK ist insoweit ein absolut schlüssiges Indiz. Vielleicht hat hier ja jemand die original EBA für E 38-Nachrüst-Xenon?
Vielleicht hat TE aber eh nur umgefriemelte ex-Halogen-Scheinwefer.

Die sind dann eh reif für die Tonne, weil niemals abnahmefähig.
Ist TE nicht sogar noch in der Probezeit? Da tun solche Dinge wie illegale Umbauten an der Lichtanlage u.U. gleich doppelt weh.
edit:
Zitat:
Zitat von TomS
2x falsch. Die ersten E38 Bj 94 hatten Xenon und manuelle Höhenverstellung. Glaub es mir.
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Fällt mir ehrlich gesagt ziemlich schwer, weil doch bereits die ollen E 32 stets* eine aLWR hatten.
* außer wenn Niveau an der HA vorhanden war
Olli