Zitat:
Zitat von mahooja
Aber nicht wenn am Wagen vor dem 1. Juni 2000 Xenon nachgerüstet wurde.
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Nachgerüstet - mit was denn?
Legalerweise doch höchstens mit einem originalen BMW-Satz orignaler Xenon-Scheinwerfer (Typpüfzeichen am Bauteil, Betriebserlaubnis des Bauteils).
Der orig. Nachrüstsatz kommt jedenfalls nicht ohne aLWR (oder Niveau an der HA) aus, er beinhaltet sogar die SWRA. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Es bleibt dabei, Xenon im 7er (E32, E 38) ohne aLWR oder Niveau ist nicht legal umsetzbar. TE ist gut beraten, den Murks rauszuwerfen.
Olli