Zitat:
Zitat von BMW_FFM
Kann ich da irgendwelche Ansprüche beim Verkäufer geltend machen? Habe den Wagen ja unter der Annahme gekauft, er hätte Xenon ab Werk. Nur, wenn ich so mit dem Wagen angehalten werde, mit nicht eingetragenem Xenon, ohne LWR, hagelt es Bußgeld und Punkte.
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Lass es lieber bleiben, lohnt nicht. Der Verkäufer hat Xenon zugesagt und das hat der Wagen. Ansonsten musst Du ihm beweisen, dass er das Xenon eingebaut und Dich getäuscht oder belogen hat (am besten schriftlich). Wenn der Verkäufer unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft hat, kann man kaum etwas machen. Sei froh, dass Dein Motor nicht zusammengeklebt wurde.
Selbst in so einem Fall ist der Käufer beweispflichtig, dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist. Das ist zwar moralisch und kaufmännisch verwerflich, aber Hauptsache, in Deutschland wird den Buchstaben des Gesetzes genügt. Wir haben zwar einen angeblich hervorragenden Verbraucherschutz, aber unter Privatleuten gilt das alles nicht, da darf weiterhin belogen und betrogen werden. Kein Wunder, dass hierzulande die Autos gedreht werden, was das Zeug hält. Selbst wenn es rauskommt, hat man als Käufer von Privat kaum eine Chance...