Ich dachte seinerzeit, ich wäre tipptopp für die Zulassung ohne LWR vorbereitet, war aber nicht so: Meiner hatte auch ein Vollgutachten bekommen und der Prüfer hatte die fehlende LWR im Gutachten vermerkt. Soweit so gut. Obwohl er zeitgleich  mit separatem "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäss para. 70 StVZO" (€€€) bestätigt hatte, dass die LWR wg. Niveauregulierung entbehrlich sei, hatte ich den gleichen Tanz auf der Zulassungsstelle, einschliesslich ebenfalls 2Stunden Wartezeit, Vorsprache beim Leiter der Zulassungsstelle, schrägen Diskussionen und Argumentationen sowie natürlich wieder Zusatzgebühren.  
 
Irgendwann bekam ich dann die Zulassungspapiere, auslösend war aber -wie gesagt- der Vermerk auf die fehlende LWR im Vollgutachten. 
 
Ach ja, Glückwunsch noch zum Werkspanzer - finde ich gut! 
 
Carsten 
		
		
		
		
		
		
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