Hallo,
herzlichen Glückwunsch zur bestandenen HU. Mit dem Thema Zulassung beim STVA ohne Papiere beschäftige ich mich auch z. Zt. Aktueller Kenntnisstand ist, dass Zulassung und Neuerteilung eines Zul.-Bescheinigung (ehem. Kfz-Brief) nur möglich ist mit Eidesstattlicher Erklärung des letzten Eigentümers, dass der Brief verloren gegangen ist. Dann erfolgt eine öffentliche Aufbietung im Verkehrsblatt des Bundesministeriums f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung. Aufbietungsfrist 14 Tage.
Viele Grüße
Ralf
|