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Alt 29.10.2014, 19:13   #5
Bandit1973
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Ist möglicherweise gar nicht dem Fahrzeug, sondern den Gesetzen zuzuordnen....

War da nicht was mit Gesamtgewicht Zugfahrzeug/Anhänger???

Wenn das Zugfahrzeug schwerer wurde, darf man auch einen schwereren Ahnhänger dranhängen???

Beim Anhängerziehen gehts ja nicht so sehr ums ziehen, sondern um die Fuhre auch wieder "kontrolliert" um stehen zu bringen



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Punkt 4. bb.)
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Geändert von Bandit1973 (29.10.2014 um 19:20 Uhr).
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