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Alt 23.10.2014, 22:44   #3
flummi100
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Ich fand §36 StVZO: "die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist "
also nix von Aufkleber. Wenn man die Textzeile im BC umprogrammieren könnte, oder ständig ein Lied mit dem angezeigten Titel "M+S Reifen max 210 kmh" abspielt, sollte das also die Vorgabe erfüllen.

Die Strafe scheint sich mittlerweile erhöht zu haben, der TÜV bietet 20 Euro:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Wissenswertes über Winterreifen - WinterTipps | TV NORD

Anderer Ansicht die Polizei in Bayern:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Bayerische Polizei - Bußgeldkatalog der Bayerischen Polizei
Weiterhin 5 Euro.
"336000 Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte."
Und das obwohl nirgendwo eine "Plakette" und "im Sichtfeld" vorgeschrieben ist.

Ich vermute, das ganze Thema ist nicht definiert, wie vieles im Bereich der StV(Z)O, und eine einheitliche Rechtssprechung wirds nicht geben, da bei einer 5- oder 20-Euro-Owi über dem Amtsrichter nur noch blauer Himmel ist.

Hier ähnliche Vermutungen:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.recht.de - Forum Deutsches Recht - Foren

Und hier wird gar noch die Frage aufgeworfen, ob man einen Aufkleber mit geringerer Geschwindigkeit anbringen darf. Und wenn nein, was man tut, wenn man zwei oder mehr "verschieden schnelle" Reifen montiert hat.
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) M+S-Aufkleber - Verkehrstalk-Foren
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