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Alt 17.10.2014, 23:08   #12
Raffael@735i
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Zitat:
Zitat von Wolf730 Beitrag anzeigen
Leider doch ..... kommt nur drauf an, wie lange der Schlurren nicht zugelassen war

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Vollgutachten §21 - Vorab informiert | TÜV SÜD GRUPPE

Klar - kaufen und herrichten - aber so einen hat er ja schon ...

Gruß
Wolfgang


Zitat

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!



Mein E32 ist ueber die 7 Jahre schon laaaaange drueber ... laut meinem TUEV reicht eine normale HU ...
Raffael@735i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten