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Geld zurück bei manipuliertem Tachostand
Koblenz (dpa/lrs) - Manipulationen am Tachostand eines Gebrauchtwagens
berechtigen einen Käufer grundsätzlich dazu, das Geschäft rückgängig
zu machen und sein Geld zurück verlangen.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Montag
bekannt gewordenen Urteil (Az.: 5 U 1385/03).
Dabei sei unerheblich, ob in einem schriftlichen Kaufvertrag ein
Gewährleistungsausschluss vereinbart worden sei, betonten die Richter.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einen Auto-Käufers statt.
Er hatte den Wagen mit einem ausgewiesenen Tachostand von rund
207 000 Kilometer für 10 000 Euro gekauft. Als sich später herausstellte,
dass der Tachometer bei einer Laufleistung von 300 000 Kilometern um
100 000 Kilometer zurückgedreht worden war, verlangte der Autokäufer
sein Geld zurück.
Der Verkäufer weigerte sich und verwies darauf, von der Tacho-Manipulation
selbst nichts gewusst zu haben. Zudem habe er in dem schriftlichen
Kaufvertrag ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.
Anders als das Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte,
entschied das OLG für den Kläger. Der Verkäufer sei auch ohne eigenes
Verschulden schadensersatzpflichtig. Denn mit der Erklärung,
der Tachostand stimme mit der Gesamtfahrleistung des Wagens überein,
gebe der Verkäufer eine so genannte Beschaffenheitsgarantie ab.
Sei sie falsch, so hafte er - auch ohne persönliches Verschulden.
dpa - Meldung vom 07.06.2004 10:51 Uhr
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Meine Meinung ist, dass Tachomanipulationen generell verboten gehoeren.
Es gibt fast keinen Grund (ausser zBsp. bei Defekt oder Zerstoerung
bei Unfall) einen Km-Stand zu veraendern.
Also passiert das in den allermeisten Faellen um mehr Geld beim Verkauf
zu bekommen und das ist Betrug.
Seltsam, keiner will beschissen werden aber so viele machen's selber.
Gruss Manu