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Alt 10.09.2014, 10:37   #3
Saschko51
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Leider ja. 1. Gutachten ist gut für mich gewesen aber da hat die Gegenseite dann Einspruch wegen Befangenheit eingelegt, weil ich bei dem Termin dabei war (logischerweise, weil ich das Auto ja vorführen musste) und das 2. Gutachten ist schlecht für mich verlaufen, weil der Gutachter das Auto lediglich 30 Minuten in der Waschanlage hat beregnen lassen.

War mir zu dem Zeitpunkt aber mittlerweile auch egal, weil ich das Auto dann verkauft habe und wenigstens nicht angeben musste, dass es reinregnet (hat der Gutachter schließlich bestätigt )

Mit der Kundenbetreuung hab ich diesen Sommer auch schon tollen Kontakt gehabt, weil BMW Monate lang nicht in der Lage war einen Klimakondensator zu liefern und ich quasi den ganzen Sommer lang ohne Klimaanlage im F11 unterwegs war.

Dafür haben die aber dann wenigstens den M5 übers WE springen lassen...
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