Ja gut als Privatperson schreibt man nunmal immer im Vertrag von Gewährleistung ausgeschlossen. Jedoch hab ich von ihm schreiben lassen dass der Wagen ohne erhebliche Mängel oder Beschädigungen verkauft wird. BMW hat mir heute mitgeteilt deren Aussage, dieses Problem tritt nicht von einen auf anderen Tag auf. Das problem muss vorher schon bestanden haben.
Als er den Spruch sagte, da dachte ich mir das auch, ich habe noch einen Zeugen und er beruht darauf dass er mir mündlich mitgeteilt hat dass wenn Motorschaden entsteht dass er frei von belangen ist. Jedoch denkt er nicht daran, dass diese Aussage gegen ihn verwendet werden kann.
Geändert von matrix12 (08.09.2014 um 15:10 Uhr).
Grund: Korrektur
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