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Alt 08.09.2014, 14:00   #11
Mafia 1988
Diplomatenfahrzeug-Fahrer
 
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Das ist schon verdächtig, dass er so etwas sagt.

Hat der Privatmann dir vertraglich eine Gewährleistung ausgeschlossen? > "Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" oder "Gekauft wie besehen und besichtigt"?

Wenn nicht, besteht auch bei Privatverkäufen Gewährleistungspflicht, aber andererseits hat er dir das mündlich ausgeschlossen.

Sollte er Gewährleistung ausgeschlossen haben, kommt er aber trotzdem nicht mal einfach so aus der Sache heraus, da hier der Verdacht auf eine arglistige Täuschung besteht, d.h. er hat von dem Schaden gewusst aber trotzdem verschwiegen. Allerdings wird es auch schwer das nachzuweisen, wobei der schräge spruch mit "pech gehabt" und so ist schon arg komisch...
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