Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 28.08.2014, 14:07   #2
jsjoap
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 03.09.2005
Ort: Nähe Regensburg
Fahrzeug: Touareg V8 TDI seit November 2014
Standard

Zitat:
Zitat von E38-Fan Beitrag anzeigen
Ich werde nun alles daran setzen, den Wagen zu wandeln - wenn jemand einen guten Anwalt empfehlen kann, immer her mit dem Kontakt!
Falscher Ansatz. Nicht "wandeln" sondern den Kauf Rückabwicklung.

Im übrigen ist nicht die BMW AG dein Geschäftspartner, sondern einzig und alleine der Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft / geleast hast.

Alle anderen "Ansprechpartner" sind unnütz und werden sich der Sache nicht annehmen!

Suche dir ganz schnell einen Anwalt für Vertragsrecht. Der hilft dir weiter. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich die kontaktieren. Die können dir eventuell auch einen Anwalt vermitteln.

Das Problem ist das Dreiecksgeschäft Händler - BMW Leasing - du.....

Wenn du mit deinem Händler übereingekommen bist, geht das mit der Leasing automatisch. Was du aber auf keinen Fall machen darfst, ist die Leasingraten nicht zu bezahlen. Da gibt es dann nämlich zusätzlichen Stress mit der BMW-Leasing.

Im übrigen kann ich dir nur empfehlen, sämtliche Beanstandungen bei deinen Händler zu machen. Werkstatt-Tourismus bringt hier wahrscheinlich nichts, außer es gibt einen Bericht an deinen Händler.

Wenn du nie beim Verkäufer warst, kann der sich rausreden mit "ich weiß nichts...."

Gruss
jsjoap ist offline   Antwort Mit Zitat antworten