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Alt 27.08.2014, 09:39   #7
jsjoap
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Zitat:
Zitat von Markuese69 Beitrag anzeigen
Natürlich kann man jeden Vertrag kündigen, nur sind Verträge für beide Parteien bindend.
Phase 1: nette Gespräche mit einem netten Verkäufer...naja
Phase 2: lange Gespräche mit einem Anwalt deines Vertrauens, viel Information über das Dreiecksverhältnis BMW Bank, BMW Händler und deiner Wenigkeit.
Briefe, Fristen und keine Lösung in Sicht. Kündigung, Rückabwicklung usw.???

Zwischeninfo: beim Beginn meiner Rückabwicklung des Leasingvertrages durfte ich sofort meinen Leihwagen beim abgeben (unangenehm, aber verständlich). In dieser Zeit der Streitphase ist man ohne Auto, darf aber die Leasingrate nicht einstellen, da dies einer Vertragsverletzung gleichkommt mit all ihren negativen Folgen.

letzte Phase: Eigeninitiative, Schluss mit dem Konjunktiv...sollte hätte ...
Abschlussgespräch mit dem Geschäftsführer des zuständigen Autohauses, Problemzone hier ist die Ablösesumme aus dem Leasingvertrag und dem tatsächlichen Marktwert, die Diff. möglichst auf beide fair verteilen,
bei diesem Gespräch regnet es nicht nur Rosen, aber 7er Fahrer haben ja auch kein Rückrat wie ein Gummibärchen, und Sachlichkeit und persönliches Verhandlungsgeschick werden auch vorhanden sein.

Bei mir hat es sogar ohne Anschlussgeschäft geklappt, und meine zuviel bezahlten Leasingraten wurden von der BMW Bank zurück erstattet.

Wer die Ballkönigin mit nach Hause nehmen will, sollte sich persönlich darum kümmern,
es nur dem Anwalt zu überlassen, mit schönen Fristsetzungen, Gutachten erstellen, Gerichtsentscheidung abzuwarten, das kann sich bis zum Leasingende hinziehen.
Toi Toi Toi
lg Markuese69
P.S. der festgesetzte Marktwert wurde nach der Abwicklung vom inzwischen über 10.000 € reduziert...schwere Zeiten halt für dicke 7er,
Yepp, genauso ist es. Hab ich letztes Jahr mit meinem 650i xDrive mitgemacht. den habe ich allerdings als Neuwagen geleast.

Es gibt definierte % - Sätze pro gefahren 1000 km als Nutzungsentschädigung. Wie das bei gebrauchten KFZ geregelt wird, kann dir jeder Anwalt für Vertragsrecht sagen.

Der Leasingvertrag wird erst aufgelöst, wenn der Händler das Fahrzeug zurück genommen hat.

Da meiner bei Rücknahme erst 1 Jahr alt war und ich aufgrund der ganzen Werkstattaufenthalte (4 Monate bei 13 Monate Haltedauer) ich unterhalb der vereinbarten Jahresleistung war, gab es ordentlich Geld von der BMW-Leasing zurück....

Kann dir nur raten, dir einen rechtlichen Beistand zu nehmen, und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags zu erwirken.

Einfach so lässt die Leasing dich mit Sicherheit nicht gehen. Macht auch für dich keinen Sinn, da du die BMW-Leasing für das entgangene Geschäft entschädigen müsstest. Und das kostet richtig Geld....:(

Ich wünsche dir viel Spass bei der Aktion.... Eins ist wichtig, dokumentiere alle deine Schritte ordentlich. Mündliche....liebe Werkstatt, da ist was.... Anweisungen bringen dich nicht weiter. Mach es schriftlich, damit wenn es zu einem Gerichtstermin kommen sollte du eine saubere Dokumentation hast.

Gruss
jsjoap
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