Hallo,
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Zitat von krie6hofv
Als Händler ist es bei den aktuellen Verpflichtungen nicht sonderlich schlau so ein Auto an einen Privatkunden zu verkaufen
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richtig: deswegen macht es auch kaum ein Händler. Denn wenn er es tut, muss er dafür gerade stehen -bei einem älteren Fahrzeug immer ein erhöhtes Geschäftsrisiko. Aber als Profi kann er es kalkulieren.
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und als Käufer ist es nicht wirklich nachvollziehbar wie man bei den Daten ein vollkommen mängelfreies Fahrzeug erwarten kann.
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Dochdoch, selbstverständlich. Dem gewerblichen Verkäufer kann zugemutet werden, ausreichende Fachkunde zu besitzen und das Fahrzeug entsprechend gründlich untersucht zu haben. Alles, was er nicht als defekt angibt, liegt ganz klar in seinem Verantwortungsbereich. Nicht einmal ein Verschleißteil darf innerhalb von nur zwei Wochen den Geist aufgeben. Der Konsument darf ganz beruhigt davon ausgehen, dass die Ware vollkommen in Ordnung ist. Dafür zahlt er i.d.R. auch einen spürbar höheren Preis bei Händlern gegenüber dem Kauf von privaten Anbietern, denen diese Pflichten meist nicht zugemutet werden können.
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Letztlich wird es aber wohl auf eine Kostenteilung hinaus laufen, evtl. kann man dem Händler das direkt anbieten?! Geht schneller, spart den Anwalt und Nerven.
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Klar: Nachgeben und Schlucken spart immer den Streit. Ob es die Laune hebt, ist eine andere Frage und hochgradig vom persönlichen Naturell abhängig. Meines spräche dagegen...