Zitat:
Zitat von presswurst
Der TE redet aber von Gewährleistung, nicht von Garantie!
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Also nochmal, Mafia 1988 hat mir die Erklärung abgenommen:
Zitat:
Zitat von Mafia 1988
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei Neuwaren 2 Jahre, bei Gebrauchten kann diese auf 1 Jahr heruntergesetzt werden. Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Kann er das nicht (was quasi unmöglich ist), muss er die Kosten dafür tragen. Nach den 6 Monaten muss dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.
Garantie ist nicht gesetzl. vorgeschrieben, kann aber separat vertraglich vereinbart werden. Die Schäden werden unabhängig davon ob sie bei kauf da waren oder nicht nach den Vertragsvereinbarungen übernommen (z.B. bis zu 50% bei einem Kilometerstand von 120000). Eine Gewährleistung besteht aber nebenbei trotzdem und kann nicht ausgeschlossen werden.
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Das mit den 6 Monaten und der Beweislastumkehr bezieht sich auf die
Gewährleistung! Und diese MUSS ein gewerblicher Verkäufer einer Privatperson
zwingend einräumen.