Zitat:
Zitat von Mallorca745i
Egal, ob ein Fahrzeug 7000 oder 30.000 Euro gekostet hat. Gewährleistung ist Gewährleistung.
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Genau so ist es. Gewährleistung ist Gewährleistung. Kann doch der TE nix dafür, dass der BMW Händler so doof war und so ein Auto an einen Privatmann/-frau weiterverkauft, wo man als gewerblicher Händler keine Gewährleistung ausschließen kann. Dann war er auch noch so klug und hat mit dem Reparaturversuch selber bewiesen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorlag...
Entweder hätte der Händler an Export weiterverkaufen müssen oder an einen gewerblichen Nutzer oder aber auch "im Kundenauftrag" (ich hoffe doch, dass der Vorbesitzer aus Luxemburg nicht im Vertrag erwähnt wird?). Da hier ein Händler an Privat verkauft, muss er die Gewährleistung geben unabhängig davon ob die Kiste jetzt 12 Jahre alt ist oder 25 Jahre... Alternativ hätte der Händler vielleicht eine Garantie mitgeben können um sich abzusichern aber das soll nicht mehr das Problem des TE sein...
Frage an den TE: Wer ist im Kaufvertrag als Verkäufer eingetragen? Der BMW Händler oder die Firma aus Luxemburg?
und nochmal liebe Leute der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, was hier manche immer noch verwechseln:
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, bei Neuwaren 2 Jahre, bei Gebrauchten kann diese auf 1 Jahr heruntergesetzt werden. Nach den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Kann er das nicht (was quasi unmöglich ist), muss er die Kosten dafür tragen. Nach den 6 Monaten muss dann der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf vorlag.
Garantie ist nicht gesetzl. vorgeschrieben, kann aber separat vertraglich vereinbart werden. Die Schäden werden unabhängig davon ob sie bei kauf da waren oder nicht nach den Vertragsvereinbarungen übernommen (z.B. bis zu 50% bei einem Kilometerstand von 120000). Eine Gewährleistung besteht aber nebenbei trotzdem und kann nicht ausgeschlossen werden.