Zitat:
Zitat von presswurst
Ist Euch der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bewusst? Bei Gewährleistung ist der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Das wird meist teuer, da dies kaum ohne Gutachter zu leisten ist. Von daher kann sich der Händler schon etwas zurücklehnen.
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Lies Dir das einfach mal durch und dann verfasse Dein Posting neu oder ändere es ab:
Beweislastumkehr ? Wikipedia
§ 476 BGB:
"So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war."
Und wenn eine Batterie unmittelbar nach dem Kauf den Geist aufgibt, dann braucht es keinen Gutachter. Ebenso nicht bei dem Wasserrohr, weil das ein Schaden ist, der nicht von jetzt auf gleich zustande kommt, zumindest nicht so massiv. Spielt aber eh keine Rolle, weil lt. BGB der Verkäufer in der Beweispflicht ist. Da zudem gewerblich, hat er sowieso keine Chance, aus der Sache rauszukommen, d.h.: Reparatur oder Rücknahme! Ohne Ersteres wird er aber den Wagen nicht wieder verkaufen können, also repariert er am besten gleich ohne Wenn und Aber.
Zitat:
Zitat von hamann 735i
soweit ich weiß, muß der verkäufer nachweisen,das der schaden nicht bereits beim verkauf da war.
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So sieht es aus!