Steht dir ja auch zu.
Ich finde halt das diese Regelung falsch ist.
An deinem Beispiel erkennst du, das es praktisch für einen Händler nicht möglich ist ein altes gebrauchtes Fahrzeug zu veräußern, ohne das Risiko im Nachhinein mit Reparaturkosten dazustehen, die höher sind als das, was er für das Fz erhalten hat.
Einen Golf 3 zB kann ein Händler nicht mehr verkaufen, das ist eine Tretmine
Wie denkst du beim kauf einer 12 Jahre alten Kaffemaschine? Computer? DVDplayer?
Ich schätze wenn der Händler schlau ist, wird er seinerseits ruckzuck wandeln und das Ding in den Osten verklappen.
Oder er hat, wie erwähnt, sich seinerseits rückversichert und bekommt seine Kosten erstattet. Dann repariert er wohl gerne.
Sorry übrigens. Möchte nicht beleidigen. Das kommt nur oft so rüber.
@ Presswurst
Hat er den von einem Händler mit dem Händler als Vertragspartner im Kaufvertrag (das ist wichtig), ist das sch...ß egal. Dann hat er eben 6 Monate Garantie ohne wenn und aber . Das ist ja der Mist an dieser Regelung.
Anders sieht es aus, wenn der Verkaufer im Vertrag der letzte Halter (privat) ist. Dann, ja dann......ziehen dunklere Wolken auf.