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Zitat von Mallorca745i
1. Defekt:
Zwei Tage nach dem Kauf war die Batterie defekt. Da wir an dem Tag (Samstag)in den Spanienurlaub aufbrechen mussten, konnte ich das Autohaus nicht um Freigabe beten und rief den BMW-Pannendienst. Kosten für die AGM Batterie ca. 500,00 Euro.
(Das Autohaus verweigert die Zahlung, da ich diese nicht vorher in Kenntnis gesetzt habe. Schlecht möglich, wenn der Defekt samstags eintritt und ich in den Urlaub aufbrechen muss. Ebenso geschah dies 2 Tag nach der Auslieferung).
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Genau das ist der Grund, weshalb das Autohaus diese Bedingung kaum wird durchsetzen können. Nötigenfalls muss denen das ein Anwalt erklären. Auf deren Kosten, wenn sie sich weiter stur stellen.
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2. Defekt:
Die Auslieferung verzögerte sich schon um eine Woche, da der Verkäufer mitteilte, der Wagen verliere Kühlwasser. Heute sah ich in der Garage, dass unter dem Wagen ein riesen Wasserfleck war. Ebenfalls tropft es unter dem Wagen. Ich vermute den SUPER-GAU Wasserrohr undicht zwischen den Zylindern!!
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Das solltest Du nicht zu Deinem Problem machen, denn wie Du es beschreibst, liegt es im Verantwortungsbereich des Händlers.
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Frage: Innerhalb zwei Wochen kann ich dies doch als Gewährleistung geltend machen, oder?
Kühlwasserverlust und die Batterie müssten doch hierbei abgedeckt sein, oder?
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Selbstredend fällt dies in die Gewährleistung. Der Verkäufer muss das reparieren.
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Zumal der Wasserverlust schon bei dem Verkauf von Bedeutung war!
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Ob es vorher schon einmal aufgetreten ist oder nicht, spielt keine grundsätzliche Rolle, stärkt aber Deine Glaubhaftigkeit.
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Wie würdet Ihr vorgehen? Das Autohaus vertröstet mich nur, aber eine richtige Antwort kam bis dato nicht.
Frist zur Reparatur setzen? Das Autohaus befindet sich ca. 200 km von mir entfernt und ich möchte ungern mit dem Wasserverlust weiterhin den Motor starten.
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Ich persönlich würde es mir leicht machen -ich bin aber auch rechtsschutzversichert.

Klar: Fristsetzung schafft die Grundlage, und wenn das Fahrzeug nicht fahrfähig ist, muss es abgeholt oder vor Ort repariert werden. Das muss Dich aber nicht unbedingt kümmern, das hat der Händler zu organisieren. Über die Länge der Frist bin ich nicht sicher, denke aber, dass zwei Wochen mehr als ausreichend sein sollten.
Am besten macht sich so etwas meist mit anwaltlicher Unterstützung, denn wenn das Autohaus lange fackelt, würde ich durchaus auch über eine Wandlung nachdenken, einschließlich Entschädigung für Deine Aufwendungen.