Eindeutig ein Fall für die Gewährleistung, vor allem was den Kühlwasserverlust betrifft. Ich würde natürlich dem Händler wie du schreibst eine Frist setzen, dass er den Wagen repariert (ggf. über Anwalt, wenn der sich ohnehin weigert). Der kann sich da gar nicht mehr rausreden.
Mit Kühlwasserverlust kann man (glaub ich) noch fahren, solange man diesen im Auge behält und bei Bedarf nachfüllt. Aber lange warten würde ich damit nicht.
Mal abgesehen davon, das soll ein BMW Autohaus sein? Lächerlich sowas
Grüße