Das dass was dran ist auch gehen muss ist mir auch bekannt. Wobei bei Scheinwerfern meines Wissens nach lt. Vorschriften (die glaube ich erst die letzten 1-2 Jahre entsprechend geändert wurden) kein Ermessenspielraum besteht. In so einem speziellen Fall wie hier würde ich aber schon genau nachfragen wenn der Prüfer sich verweigert.
Ein wenig Glückssache wenn man aufs Geratewohl zum TÜV fährt ist eh immer dabei, selbst wenn der Wagen in Ordnung ist. Wenn dem Prüfer ne Laus über die Leber gelaufen ist findet man immer was zum meckern.
Gruß, Andreas
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 Hubraum statt Wohnraum !
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