Vorgeschrieben ist sie erst ab Bj. 90, bei Fahrzeugen die davor gebaut wurden muss sie selbst wenn vorhanden nicht funktionieren.
Habe das selbst schon mal bei nem 84er e30 gehabt, der hatte das ab Werk als Sonderausstattung. (Dafür keinen rechten Aussenspiegel

)
Der Tüvler meinte nur bei dem Baujahr ist es mir vollkommen wurscht ob die geht solang die Scheinwerfer richtig eingestellt sind.
Ich würd da nix machen und im Fall des Falles auf die Baujahresregelung hinweisen.
Gruß, Andreas