Gab schon diverse Threads/Diskussionen was die Gebrauchtwagenhändlergarantie (schönes Wort) angeht.
Selbst wenn sie die Garantie im Vertrag ausschließen und so Sachen wie Motorschaden/Getriebeschaden pro forma reinschreiben, kann der Kunde trotz allem danach noch Ärger machen.
Und ob sich ein BMW Autohaus den Schuh anzieht so ein Auto "ohne Garantie"
an Privat zu verkaufen wage ich stark zu bezweifeln.
Gruß
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