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Alt 05.08.2014, 14:26   #15
t1me
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@Jippie

nein musste bis jetzt keinen Nachweis mehr erbingen, habe meinen andern E32 schon seit 4 Jahren als Youngtimer laufen, ich gehe aber davon aus, wenn es zu einem Schaden kommen sollte kann dies nachvollzogen werden in welchem Zustand das Fahrzeug vor einem "Unfall" gewesen sein muss...

@7er_Christian

Youngtimer = Youngtimer ab 20 Jahre

Um eine Youngtimer-Versicherung ab zu schließen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Das Fahrzeug muß vor dem 01.08.1994 gebaut sein
Das Fahrzeug/ Motorrad muß im Originalzustand sein
max. Laufleistung 8.000 km
Abschließbare Einzel/ Sammelgarage
Ihnen steht ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung
Alter des VN und Fahrers mindestens 25 Jahre
Youngtimer sind Fahrzeuge mit überdurchschnittlichem Erhaltungszustand mindestens Zustandsnote 3
Mindestfahrzeugwert von 4.000,- EURO lt. Classic-Data Kurzbewertung

Es gibt bei dieser Youngtimer-Versicherung keine SF-Klassen Einstufung, der Beitrag errechnet sich aus dem gewünschnten Versicherungsschutz Vollkasko/Teilkasko/Haftplficht mit den jeweiligen Selbstbeteiligungen prozentual vom Marktwert lt. Classic-Data Bewertung.
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Geändert von t1me (05.08.2014 um 14:33 Uhr).
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