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Alt 01.06.2004, 11:25   #6
littleblue
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@Erich

Das hört sich gut an, aber in der BA vom 92er stand nur eine Kurzfassung. So wie es schon Olli525iAt geschrieben hat. Hast du die Möglichkeit mir das einzuscannen? Und zu mailen? Glaube kaum bis Donnerstag an diese Version im Original zu kommen.

@Chaabo
Ich wusste damals noch nicht das man an der "Dauerbeleuchtung" des Schalters einen elektronischen defekt ausschließen kann. Mit dem "nicht merken" meinte ich den Ausfall des Systems. Ich benutze das System sehr selten, auch heute noch beim E38. Aber dennoch haben wir einen Unterschied bemerkt.

Der Kläger erläuterte zuerst einen Defekt nur an den vorderen Dämpfern - wenn es stimmte, bemerkte ich es nicht, da man das Umschalten merkte und der Schalter nicht blinkte oder wieder erlosch. Das habe ich ihm nicht geglaubt. Erst nachdem ich nicht zahlte drohte er mit dem Anwalt und versucht nun ein komplettes Fahrwerk incl. Elektronik einzuklagen. Aber der zuständige Richter ließ schon durchhören das er sehr skeptisch sei und ihm das alles merkwürdig vorkäme.

Warum erst nur die vorderen Dämpfer und nun das Komplette Fahrwerk? An der Funktion wurde zuvor selbst in der NL nichts bemängelt und der Schalter ließ keinen Anlass zum Zweifeln. Wie soll ich da einen Defekt bemerken? Bis heute wurde der Defekt übrigens durch kein Gutachten überprüft.


Andre
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