@ eribetty
Der von Dir zitierte Absatz bezieht sich auch die "normalen" Bremsleuchten: paarweise, min. 350mm über dem Boden, max. 1500 mm - ausgenommen Sonderregelungen.
Für die 3. Bremsleuchte ist das hier zuständig:
43. Ausnahmeverordnung zur StVZO - 43. StVZOAusnV
Ergebnis: Der Plan mit dem Kennzeichen klappt nicht.
Gruss
Franz