Wenn Du ein milliardenschwerer Konzern bist und durch Wegfall der dritten Bremsleuchte ein paar Pfennig pro Wagen sparen kannst, bekommst Du für diese Idee sofort die nötigen Typzulassungen und Genehmigungen. Als Privatperson ist es dagegen ausgeschlossen.
(Vor meinem geistigen Auge sehe ich vor 10 Jahren Daniel Düsentrieb mit den Wachtmeistern Dumpfmoser und Netsohelle diskutieren, warum er nach einer Rechtskurve in der Stadt für "Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung genutzt" in Tateinheit mit "linker Nebelscheinwerfer defekt" jetzt 20 Euro zahlen soll.)
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