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Alt 21.07.2014, 11:34   #8
eribetty
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Zitat:
Zitat von rubin Beitrag anzeigen
Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen.*

Ist es das was du suchst?
§53 Abs.2 Text nach Punkt 4
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Gruß
Erich

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