Zitat:
Zitat von rubin
Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind 
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Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen.*
Ist es das was du suchst?
§53 Abs.2 Text nach Punkt 4