logisch - das ist ja eine Änderung der Bauart.
Du brauchst aber gute Gründe nur hinten die Bremse zu ändern. Der Sachverständig könnte auch argumentieren, dass das alleinige eintragen der hinteren Bremse zu einem überbremsen führen kann und somit die Änderung verweigern.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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