Versicherungsvergleich hier
 Kostenloser Kfz-Versicherungsvergleich
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	Zitat:
	
	
		| Muss eine LPG Umrüstung irgendwie eingetragen/abgenommen werden? | 
	
 Ja
Nach jeder Umrüstung ist es Pflicht, das Fahrzeug samt der Autogasanlage einer Untersuchung zu unterziehen, welche den Namen GSP (Gassystem-Einbauprüfung) trägt. Dabei wird die Flüssiggas-Anlage auf ihre Dichtigkeit überprüft, auf eine korrekte Montage im Fahrzeug und auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Anlage geachtet, damit die nötige Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet wird. Zudem muss bei der Abnahme das Abgasgutachten (das Gutachten wird vom Hersteller der Anlage bereitgestellt) der Prüfstelle vorgezeigt werden. Nach erfolgreicher Abnahme wird die eingebaute Autogas-Anlage zugelassen und im Fahrzeugschein und den Zulassungspapieren vermerkt.
 Autogas Abnahme beim TÜV oder Dekra
 Autogas Abnahme beim TÜV oder Dekra