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Alt 20.06.2014, 12:34   #2
E66-Fan
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Unüblich, da sich BMW in den AGB (Punkt 2.6) eigentlich für einen solchen Fall vorbehält, den Vertrag trotzdem zu verlängern, allerdings der Kunde 6 Wochen Widerspruchsfrist (i.F.v. außerordentlicher Kündigung) hat.
(Für eine Verlängerung am Ende der Laufzeit, siehe Punkt 2.2)

Da wird es wohl signifikante Änderungen geben, weshalb die das nicht über eine Vertragsänderung machen.
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