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Alt 11.06.2014, 15:03   #4
Claus
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Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kennzeichenanbringung (ordnungsgemäße) bei Kraftfahrzeug - Rechtsanwälte Kotz

NB: "Nicht hinter Glas" hat nichts mit der Windschutzscheibe zu tun, sondern damit ist eine Glas- oder sonstige Abdeckung direkt über dem Kennzeichen an seiner Halterung gemeint, weil diese das Kennzeichen je nach Lichteinfall verspiegeln können. Alles andere wäre blanker Unsinn, es gab und gibt auch Autos, deren Windschutzscheibe nicht aus Glas besteht oder deren Frontscheibe geklappt werden kann (und darf). Im Wageninnern hat ein Kennzeichen dennoch nichts zu suchen, außer vielleicht nach einem Unfall auf dem Weg nach Hause bzw. zur Werkstatt. Punktebewehrt war das jedoch meines Wissens nie.
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe


Geändert von Claus (11.06.2014 um 16:17 Uhr).
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