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Kennzeichenanbringung (ordnungsgemäße) bei Kraftfahrzeug - Rechtsanwälte Kotz
NB: "Nicht hinter Glas" hat nichts mit der Windschutzscheibe zu tun, sondern damit ist eine Glas- oder sonstige Abdeckung direkt über dem Kennzeichen an seiner Halterung gemeint, weil diese das Kennzeichen je nach Lichteinfall verspiegeln können. Alles andere wäre blanker Unsinn, es gab und gibt auch Autos, deren Windschutzscheibe nicht aus Glas besteht oder deren Frontscheibe geklappt werden kann (und darf). Im Wageninnern hat ein Kennzeichen dennoch nichts zu suchen, außer vielleicht nach einem Unfall auf dem Weg nach Hause bzw. zur Werkstatt. Punktebewehrt war das jedoch meines Wissens nie.