Der Wortlaut besagt doch
Zitat:
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sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein
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Eine Windschutzscheibe gilt weder als
(Glas-)Abdeckung, noch ist sie
zusätzlich angebracht (i.S.v. das Kennzeichen damit versehen)..