Ok, dann will er es vielleicht auf die harte Tour....
Es gibt Mängel, die er als Nicht-Fachmann ggf. nicht hätte erkennen müssen und daher auch nicht angeben kann, aber einige Dinge hat er ja offensichtlich schlichtweg verschwiegen und da ist die Rechtslage ja eigentlich eindeutig - da greifen weder Gewährleistungs- noch Rücknahmeausschluss. Dazu gehören meiner Meinung nach - sofern nicht in der ebay-Anzeige zu erkennen, die ja Grundlage des Kaufvertrags war:
Motor macht seltsame Geräusche bei erhöhter Drehzahl
Frontscheibe gerissen
Heftiges Schlagen in der Vorderachse bei 70-80kmh
Tacho und DZM Arbeiten willkürlich
heulendes Geräusch bei eingelegter fahrstufe
kaputter Scheinwerfer
Gebläse geht nur auf voller Stufe
Wenn er dieses nicht angegeben hat, hat er es verschwiegen, basta! Das sind Dinge, die jedem, der das Fahrzeug regelmäßig nutzt, auffallen. Beim Online-Kauf zählt ja auch nicht "gekauft wie gesehen" o.ä., sondern nur der Angebotstext mit Bildern, ggf. auch zusätzliche Infos per Mail, sofern es diese gab, denn der Kaufvertrag kommt ja mit dem Höchstgebot online zustande, nicht erst bei Übergabe. Die Scheibe hättest du natürlich bei der Übergabe bemerken und beanstanden sollen, alles andere erschließt sich ja erst mit der Benutzung.
Mängel verschwiegen und Auto falsch in Ebay Auto - Kauf und Verkauf Forum 123recht.net
Internetrecht - autokauf-internet
Ich würde ggf. mal ein paar Euro in ein Gespräch mit einem Anwalt investieren und hören, was der dir rät. Ich denke, du hast das Recht auf deiner Seite.
Gruß
Mark