Zitat:
Zitat von Omicron_Delta
Garantieanspruch kann ich vergessen, auch wenn von einem gewerblichen: im Kleingedruckten steht dass nur ein monat Garantie auf seine arbeit gibt.
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Das würde ich aber mal auf die Gültigkeit und Wirksamkeit überprüfen (lassen), denn so einfach kann sich ein gewerblicher Anbieter nicht um seine Verantwortung drücken. In seine AGB kann zwar jeder reinschreiben, was er will, aber ob das auch rechtlich Bestand hat, ist eine ganz andere Baustelle.
Ich sage jetzt einfach mal so, ohne näher nachgeforscht zu haben: Geht nicht, er muss
6 Monate Gewährleistung geben, danach greift die Beweislastumkehr. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, ob der Gesetzgeber extra für Getriebepfuscher eine Ausnahme gemacht hat.
