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Alt 05.02.2014, 23:31   #2
BMW
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Fahrzeug: einen BMW was sonst?!
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Wenn die Werkstatt den Winkel beschädigt hat, muss sie diesen auch ersetzen und darf die Kosten nicht an den Kunden weitergeben. Das ist letztendlich Betriebsrisiko.

Problematisch ist es nur, weil du es nachweisen musst, dass dieser Winkel in der Werkstatt beim Wechsel der Brückendichtung kaputt gemacht wurde. Sofern du jetzt kein Beweismaterial hast (Zeugen, Videofilm, etc.), sieht es schlecht aus.

Man müsste jetzt hier abwägen, ob es sich lohnt einen Gutachten erstellen zu lassen, welches den kaputten Winkel ein Sachverständiger untersucht und feststellt, dass dieser nur in der Werkstatt beschädigt worden sein konnte und nicht vorher Defekt war, durch Materialermüdung, oder du den Winkel und die Folgekosten einfach bezahlst.
Ist sicherlich erstmal eine Kostenfrage.

Droh der Werkstatt doch mal einfach, dass du dann nicht wieder kommst (Einstellung der Geschäftsbeziehung), wenn dein Auto hier beschädigt wird und du dann dafür gerade stehen sollst. Meistens hilft es schon.

In der Niederlassung ist ja Märchenstunde angesagt. Ganz mal von dem Schaden abgesehen, würde ich nie wieder einen Fuß in die Werkstatt setzen.
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