Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Zum Thema TÜV-Eintragung:
Da habe ich vor etwa einem 3/4 Jahr mal einen interessanten Fall mitbekommen. Da ging es um die Scheibentönung der vorderen Seitenscheiben. Diese waren sogar TÜV-Eingetragen --- und somit genehmigt!! Das Auto wurde mit als Unfallursache herangezogen da ein nebenstehender Autofahrer nicht durch die vorderen Seitenscheiben sehen konnte. Dieses wiederum hat den Fahrer bewogen etwas weiter (vermutlich zu weit) nach vorne zu fahren damit er den Straßenverkehr besser einsehen konnte. Dadurch wiederum kam es zu einem (vermutlich kleineren) Unfall.
Der Fahrer mit den dunklen Seitenscheiben hat eigentlich gar nichts gemacht, - zumindest nichts Falsches. Dennoch wurde gegen ihn ermittelt da er mit als Auslöser für den Unfall beschuldigt wurde.
Wie das Ganze endete entzieht sich meiner Kenntnis.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass in so einem Fall der Autofahrer mit der Scheibentönung belangt werden kann und bestraft wird. Wenn das so wäre, müsste man grundsätzliche
alle Transporter, SUVs und LKWs verbieten, weil die einem auch ständig komplett die Sicht versperren! Trotzdem legitimiert mich das nicht, mich in bestimmten Situationen unvorsichtigerweise in den Querverkehr zu begeben, nur damit ich schneller von der Kreuzung/Straßeneinmündung wegkomme (einen anderen Grund sehe ich in dieser Handlungsweise nicht). Es zeigt aber, wie schräg manchmal die Justiz hierzulande tickt und tatsächlich in so einem Fall ermittelt! Das liegt auch daran, dass heutzutage
keiner mehr einen Fehler zugeben will und die Schuld aufgrund eigenen Unvermögens
grundsätzlich bei anderen sucht (siehe den geschilderten Fall von "Fimonchen").