Zitat:
Zitat von The Stig
Sollte aber etwas passieren, und es stellt sich heraus, dass die ABE erloschen war, dann stellt sich die Versicherung quer, und im ungünstigsten Falle kann man dann sein Leben lang Fahrrad fahren und zahlt bis man bucklig ist.
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Meines Wissens ist die Regresspflicht bei 5.000 Euro gedeckelt. Mit anderen Worten: Die eigene Versicherung zahlt erstmal grundsätzlich und kann sich dann max. 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückholen.
Ich würde übrigens nur Teile am Auto verbauen, die eine ABE haben! Leider pennt hier der Gesetzgeber, indem er es zulässt, dass in D alles Mögliche verkauft werden darf, auch wenn die Benutzung untersagt ist. Ein Umstand, den es schon immer gab und den ich auch immer schon kritisiert habe.