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Alt 19.01.2014, 18:51   #6
DrDealgood
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Hmm ?

Leider muss ich mich Beruflich öfter mit der Zustellung von Kündigungsschreiben befassen

Hier gilt für uns aus Arbeitgeberseite ein "Einwurf-Einschreiben", also nicht Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein, als verbindlich und "Gerichtsfest" zugestellt Dies wurde mir auch schon mehrmals vor dem Arbeitsgericht dann bestätigt Kurz zusammen gefasst, meinte der Vorsitzende beim letzten male ,zum auf diese Art und Weise Gekündigten der für uns persönlich nicht greifbar war "Selbst Schuld, wenn Sie nicht in Ihren Briefkasten schauen"
Weiter hilft noch ein Zeuge, der vom Inhalt des Schreibens Kenntnis hat. Weiter protokolliert der Zusteller ja den Einwurf des Schreibens mit Datum und Uhrzeit, dies muss er sogar im Streitfalle vor Gericht bezeugen.

Frag mal Deinen Anwalt, ob das nicht auch in diesem Fall greifen würde.
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