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Alt 19.01.2014, 12:32   #4
dummbatz
schnecke
 
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Zitat:
Zitat von Arminace Beitrag anzeigen
Und nun kommt noch etwas
Fahrzeugeigentümer war nicht der Verkäufer, sondern seine Frau.

Das ganze war schon seeeeeehr strange.
nur zu deiner Info für die nächste Besichtigung: Teil 2 der Zulassungsbescheinigung sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus - Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".



Du solltest in einem solchen Fall in den Kaufvertrag den Zusatz schreiben - "Der Verkäufer versichert das das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum ist und keine Rechte Dritter bestehen"
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