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Alt 07.05.2004, 13:56   #4
Ener
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Ort: Goch
Fahrzeug: VW Typ 155 / 523iA Bj00
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Zitat:
Original geschrieben von sunshine
Nein der E 65 ist meines wissens schwerer. Die Felgen kann man ja auch auf einem 760 IL fahren,
und der ist 100 pro schwerer als mein I.

Das müsste gehen
Jo dann schnapp dir noch die Reifenfreigabe, falls es sich um andere Reifen handelt als im Brief deines E38 eingetragen sind. Fahr zum Tuev. Wenn der kompetent ist (nicht jeder Tuev), kann er das eintragen.
Ist dann eine Abnahme nach §21, mit ABE waere es nach §19


Wen es interessiert:


Paragraph 21 ist eine Sonderabnahme die nur der TÜV machen kann ( bei uns Rheinland ) und sonst keiner. In Berlin geht es auch mit der Dekra soweit ich weiß.Hier wird das Anbauteil letzendlich erst an deinem Fahrzeug beurteilt. Deswegen kommst du mit einer Briefkopie von einem anderen Fahrzeug meist schneller zu einer Eintragung. Der Prüfer kann sich ( wenn er will )aufgrund des Stempels auf die damaligen Prüfkriterien etc. beziehen ( ist alles hinterlegt ! ).
Meist hat man, wie in diesem Fall nur ein Festigkeitsgutachten ( z.B. Felgen ) oder ein Material"gutachten" welches z.B. das hier erwähnte Splitterverhalten des Teils beschreibt.
Diese Eintragungen kosten mehr als solche nach §19 !

Paragraph 19 ist eine " normale " Abnahme mit Mustergutachten, bei der vorher schon ein Prüfer die jeweiligen erforderlichen "Grund"prüfungen an einem Musterfahrzeug des Artikelherstellers übernommen hat.

Gruss,
Rene
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